Kommunales Erziehungsgeld wird nicht mehr mit Hartz IV Leistungen verrechnet.

Eine Gute Nachricht aus dem Bayerischen Sozialministerium für alle Familien im Landkreis, die Hartz IV-Leistungen beziehen: das kommunale Erziehungsgeld wird nicht mehr mit den Hartz IV-Leistungen verrechnet. Wir freuen uns für die Familien, endlich können sie auch von dieser freiwilligen Leistung der Gemeinde Grünwald profitieren.

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