Dringlichkeitsentscheidungen des 1.Bürgermeisters bei Wohnungsvergaben

DIE GRÜNEN Gemeinderat Grünwald  

Susanne Kruse / Holger Ladewig / Ingrid Reinhart / Bettina Schreyer

Grünwald, 11.06.2023

 

Dringlichkeitsentscheidungen des 1.Bürgermeisters bei Wohnungsvergaben

 

Sehr geehrter Herr Bürgermeister Neusiedl,

liebe Kolleginnen und Kollegen,

 

in der GR-Sitzung am 23.Mai 2023 wurden zahlreiche Dringlichkeitsentscheidungen des 1.Bürgermeisters zu mehreren Wohnungsvergaben bekanntgegeben.

  • 19 Abs. 1, Nr.6 der GeschOGR definiert die Befugnisse des ersten Bürgermeisters “… dringliche Anordnungen zu treffen und unaufschiebbare Geschäfte zu besorgen, erstreckt sich nur auf Maßnahmen, die nicht ohne Nachteil für die Gemeinde, für die Allgemeinheit oder für die Beteiligten aufgeschoben werden können, bis der Gemeinderat bzw. der zuständige Ausschuss zur Beschlussfassung zusammentritt.“

Die Vergabe von Wohnraum ist aus unserer Sicht im Regelfall nicht so dringlich, dass zwischen zwei Sitzungsterminen des Verwaltungsausschusses bzw. des Gemeinderates innerhalb von vier Wochen durch den ersten Bürgermeister eine Dringlichkeitsentscheidung getroffen werden muss.

Wir beantragen zukünftig Entscheidungen zu Wohnungsvergaben im Gemeinderat zu beschließen, sofern der zuständige Verwaltungsausschuss nicht zeitnah tagt.

 

Mit freundlichen Grüßen

Ingrid Reinhart

Fraktionsvorsitzende

 

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