DIE GRÜNEN Gemeinderat Grünwald
Susanne Kruse / Holger Ladewig / Ingrid Reinhart
Grünwald, 17.03.2025
Antrag auf Überarbeitung der GEMEINDEVERORDNUNG über öffentliche Anschläge in der Gemeinde Grünwald vom 20.11.2019, in Kraft getreten am 01.01.2020
Sehr geehrter Herr Bürgermeister, liebe Kolleginnen und Kollegen,
beim vergangenen Bundestagswahlkampf hat sich abermals gezeigt, dass die vom Gemeinderat am 20.11.2019 beschlossene Verordnung über die Plakatierung bei Wahlen in weiten Teilen nicht durchsetzbar ist. Vor allem Parteien, die nicht im Grünwalder Gemeinderat vertreten sind, haben aus Unkenntnis oder Unwillen im Widerspruch zu unserer Verordnung wild drauflos plakatiert. Die Verordnung, wonach an einem Standort nur ein Plakat angebracht werden darf und eine maximale Höhe (Oberkante des Plakates) von 2,20 Meter nicht überschritten werden darf, wurde fast nie eingehalten. Es wurden teilweise von verschiedensten Parteien 4 Plakate übereinander angebracht, das erstangebrachte Plakat wurde dabei immer weiter nach oben geschoben. Wer sich an die Verordnung gehalten hat, hatte damit das Nachsehen.
Abhilfe kann eine Erweitung des § 7 der Verordnung schaffen, die bei Zuwiderhandlung der Gemeinde erlaubt, diese Plakate abzunehmen und die Kosten für den Zeitaufwand dem jeweiligen Kreisverband in Rechnung zu stellen. Davon sind die Parteien und Wählervereinigungen in Kenntnis zu setzen.
Viele Bürgerinnen und Bürger haben sich über die erlaubte ausufernde Plakatflut geärgert. Plakate wurden abgerissen und liegengelassen. Im Bereich Tiefgarage am Marktplatz und Oberhachinger-straße wurden nachts abgerissene Plakate verbrannt. Die geschmolzenen Plastikreste sind fast nicht mehr zu entfernen. Unter anderem deshalb beantragen wir aus unterschiedlichen ökologischen Gründen auch ein Verbot von Wahlplakaten aus Plastik.
Eine Lösung, diese Plakatflut einzudämmen, wäre die Beschränkung der Wahlwerbung auf die von der Gemeinde aufgestellten großen Plakatwände. Da hat jede Partei eine gute Möglichkeit für sich Werbung zu machen. Einige Gemeinden im Landkreis regeln das zu aller Zufriedenheit bereits so. Das wäre eine eindeutige Regelung, die dann gut durchsetzbar wäre.
Anfang 2026 sind die Kommunal- und Kreistagswahlen. Damit die Gemeinde dann eine durchsetzbare Plakatverordnung hat, bitten wir die aktuelle Verordnung zu erweitern und in den genannten Punkten zu ergänzen.
Mit freundlichen Grüßen
Ingrid Reinhart
Fraktionsvorsitzende GRÜNE
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