Kommunalwahl in Grünwald

Süddeutschen Zeitung vom 27.02.2020

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Machen die Gemeinderatskandidaten der CSU in Grünwald unlautere Werbung für sich, indem sie auf den Stimmzetteln für die Kommunalwahl am 15. März nicht zugelassene Ehrenämter nennen? Diesen Vorwurf erheben Grüne, Parteifreie Bürger (PBG), SPD und FDP in einer gemeinsamen Erklärung. Es geht um Bezeichnungen auf dem Stimmzettel wie „Leiterin einer Spielgruppe“, „Schriftführer des Burschenvereins“, „Vorsitzende des Pfarrgemeinderates“, „Schriftführer der Feuerwehr“, „Kirchenpflegerin“, „Vorstand der Vereinigung der Freunde Grünwalds“ oder „Abteilungsleiter der Abteilung Fußball im TSV Grünwald“. Da bereits Stimmzettel ausgegeben wurden, könnte die Gemeinderatswahl höchstens im Nachhinein angefochten werden und müsste eventuell wiederholt werden. Ob man diesen Schritt gehen würde, ist laut Dietmar Jobst von den PBG noch nicht entschieden.

Zugelassen sind laut Paragraf 43 der Wahlordnung für die Gemeinde- und die Landkreiswahlen lediglich „kommunale Ehrenämter und im Grundgesetz und in der Verfassung vorgesehene Ämter“ wie ehrenamtlicher Erster, Zweiter oder Dritter Bürgermeister, Gemeinderatsmitglied, stellvertretender Landrat, Kreisrat und noch ein paar weitere.

„Wir haben uns die Mühe gemacht und darauf streng geachtet“, sagt Grünen-Gemeinderätin Ingrid Reinhart. Ein fragwürdiges Ehrenamt ist auch auf der Grünen-Liste genannt: „Vorstand der Musikschule e.V.“. Dazu sagt Reinhart: „Wir waren uns nicht sicher, haben es aber aufgenommen, weil die Musikschule von der Gemeinde finanziert wird. Wir dachten, wenn es nicht zulässig ist, wird es der Wahlleiter schon rausnehmen.“

Der Wahlleiter, Hauptamtsleiter Tobias Dietz, hat es aber nicht beanstandet, ebenso wenig wie die Ehrenämter der CSU. Parteifreie und FDP nennen gar keine Ehrenämter, die SPD nur eines: „ehrenamtlicher Richter“. Tobias Dietz tendiert zu der Meinung, dass die Ehrenämter von CSU und Grünen rechtlich zulässig seien. „Es gibt Kommentare und Gerichtsurteile zum Paragrafen 43“, sagt er. Diese prüfe er nun intensiv, könne aber ad hoc noch kein Ergebnis vermelden. Sicher ist laut Dietz allerdings, dass es nun längst zu spät ist, um etwas zu ändern. Da – Stand Mittwoch – bereits 1821 Stimmzettel für die Briefwahl versandt worden seien, könne man keine neuen mehr drucken. „Dann würden zwei unterschiedliche Versionen existieren und das ist nicht zulässig.“

Die Sache mit den Ehrenämtern war den Grünen am 13. Februar aufgefallen. An diesem Tag wurden die Wahlvorschläge in den amtlichen Mitteilungen im Isaranzeiger abgedruckt. Genau an dem Tag lief die Beschwerdefrist ab, wie Dietz mitteilt. Die Grünen-Gemeinderätinnen gingen aber erst nach der Gemeinderatssitzung am Dienstag, 18. Februar, zum Wahlleiter. Dabei hätten sie sich seit dem 5. Februar über die Wahlvorschläge informieren können, so Dietz. „Sie wurden am Tag nach der Sitzung des Wahlausschusses an allen öffentlichen Anschlagtafeln ausgehängt.“ Der Wahlausschuss hatte in öffentlicher Sitzung am 4. Februar getagt. Das fünfköpfige Gremium bestand aus Dietz als Leiter sowie vier Entsandten von Parteien, die bei der vergangenen Kommunalwahl die meisten Stimmen bekommen hatten, also CSU, Grüne, Parteifreie und FDP.

Auf der Tagesordnung stand aber laut Josef Eisvogel, der für die Grünen dabei war, nur das Thema, dass Sandra Gutheil, Bürgermeisterkandidatin der PBG, Gutheil-Geigle heißt und nicht mit ihrem Doppelnamen auf dem Stimmzettel steht. Die Mehrheit fand das so in Ordnung. „Die Ehrenämter wurden nicht thematisiert“, sagt Eisvogel. Dietz habe gesagt, alles sei geprüft worden, darauf habe man sich verlassen. Die Rechtsaufsicht im Landratsamt konnte den Beschwerdeführern noch nicht helfen. Das Gesetz über die Wahl der Gemeinderäte legt fest, dass Beschlüsse des Wahlausschusses der Gemeinde erst nach der Wahl überprüft werden können, so die Sprecherin des Landratsamtes, Christine Walzner.

 

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