GRÜNE Fraktion im Gemeinderat beantragt Maßnahmen zur Erhaltung und zum Schutz des Hauses Hugo-Junkers-Str. 1

DIE GRÜNEN Gemeinderat Grünwald
Susanne Kruse / Holger Ladewig / Ingrid Reinhart / Bettina Schreyer

Gemeinde Grünwald
Herrn 1. Bürgermeister Neusiedl
Rathausstr. 3
82031 Grünwald

Grünwald, 17.02.2023

Maßnahmen zur Erhaltung und Schutz des Hauses HugoJunkersStr. 1

Sehr geehrter Herr Bürgermeister Neusiedl,
liebe Kolleginnen und Kollegen,

die Mitglieder des Bauausschusses haben am 13.02.23 einstimmig beschlossen, den Antrag auf
Vorbescheid zur Errichtung eines Wohn und Bürogebäudes mit Tiefgarage auf dem Grundstück an
der HugoJunkersStr.1 zu vertagen, um das Ganze nochmal zu überprüfen.
Der geplante Abriss eines Baudenkmals des berühmten Münchner Architekten Sep Ruf und die
Überplanung durch einen Investor oder Bauträger, hat nicht nur bei den Anwohnern der Hugo
JunkersStraße Entsetzen ausgelöst. Die SepRuf Gesellschaft, das Landesamt für Denkmalpflege, der
Kreisdenkmalpfleger wollen alles tun, um diese historische Bausubstanz zu erhalten. Dieses
einzigartige Ensemble aus zehn baugleichen Häusern darf auf keinen Fall zerstört werden. Der
drohende Abriss, dem eine verantwortungsbewusste Baupolitik und Bauverwaltung Widerstand
leisten sollte, wäre ein nie wieder gut zu machendes Sakrileg. In Zeiten, da überall Bausubstanz aus
stadtbildprägenden und identifikatorischen Gründen gesichert wird, wäre ein Abriss und Neubau ein
grausamer Schildbürgerstreich.
Die Gemeinde hat inzwischen die Kanzlei Seufert beauftragt, die baurechtlichen Möglichkeiten zur
Erhaltung der Bestandsituation zu eruieren, sowie zu recherchieren, welche schnell wirksamen
Möglichkeiten es gibt, das Grundstück in die Denkmalliste aufzunehmen und dadurch den Bestand zu
sichern.

Die Grüne Fraktion beantragt dazu noch folgende Punkte:
1. Schutz vor einen vorzeitigen Abriss. Im Moment könnte der Bauwerber das Gebäude
abreißen und so vollendete Tatsachen schaffen. Das muss auf jeden Fall verhindert werden.
(Veränderungssperre oder ähnliches). Die Gemeinde muss hier sehr schnell reagieren um
diese Gefahr abzuwenden.
2. Die Gemeinde beantragt beim Landesdenkmalrat Dr. Goppel, das Haus Nr.1 unter
Denkmalschutz zu stellen, analog der baugleich neun anderen, die bereits unter
Denkmalschutz stehen. Für die dann insgesamt zehn Häuser ist Ensembleschutz zu
beantragen.
3. Um die Erhaltung des Hauses zusichern, muss auch der Kauf der Immobilie durch die
Gemeinde in Betracht gezogen werden. Es sollen deshalb Gespräche über einen etwaigen
Kauf mit dem jetzigen Besitzer oder Investor geführt werden.


Mit freundlichen Grüßen

Ingrid Reinhart
Fraktionsvorsitzende

 

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