Ausweisung von Vorranggebieten für Windräder im Perlacher und Grünwalder Forst

Grünwald, 18.04.2024

 

Antrag zum TOP 7 GR 24.4.24 / Beteiligungsverfahren Vorranggebiet im Perlacher und Grünwalder Forst ausweisen

 

Sehr geehrter Herr Bürgermeister, liebe Kolleginnen und Kollegen,

 

da die Gemeinde Grünwald keine eigenen Flächenbeitrage für Windkraftprojekte benennen kann, hat der Gemeinderat am 28.03.2023 beschlossen, der Arbeitsgemeinschaft Windenergie im Perlacher Forst beizutreten. Dieser AG gehören auch die Gemeinden Oberhaching, Unterhaching und Taufkirchen an.  Das ermöglicht der Gemeinde Grünwald sich an entsprechenden Planungen zu beteiligen, um so ihren Beitrag zur Windenergienutzung innerhalb des Landkreises München zu erfüllen.

 

Windkraft bildet zusammen mit der Sonnenenergie einen wichtigen Baustein lokaler, unabhängigerer Energieversorgung für die Gemeinden und deren Bürgerinnen und Bürger. Wind- und Sonnenenergie ergänzen sich, im Winter gibt es mehr Wind als Sonne, im Sommer verhält sich das umgekehrt.

Im Wind-an-Land-Gesetz des Bundes werden alle Bundesländer aufgefordert, entsprechende Flächen als so genannte Vorranggebiete auszuweisen und damit den Ausbau der Windkraft zu fördern und zu unterstützen.

 

Für die Region um München ist der Regionale Planungsverband (RPV) München für die Ausweisung der Vorranggebiete verantwortlich. In dem nun vorgelegten Vorabentwurf des Steuerungskonzepts wurden einige Flächen ermittelt, aber leider keine Vorrangfläche im Perlacher und Grünwalder Forst vorgesehen. Diese grundsätzlich geeignete Fläche ist für die Gemeinden Grünwald, Oberhaching, Taufkirchen und Unterhaching ein wesentlicher Faktor um sich an einem Windkraftprojekt beteiligen zu können.

Der wesentliche Grund für die Nichtberücksichtigung des Perlacher und Grünwalder Forstes ist eine RPV Abstandsregelung von 15 km zwischen den einzelnen Windkraftanlagen. Diese Regel gilt nur für den südlichen Teil des Verantwortungsgebietes des RPV München, im nördlichen Bereich erscheinen 5 km ausreichend.

Die Begründung „freizuhaltender Blick auf die Alpen“ ist angesichts der Dringlichkeit der Energiewende nicht wirklich überzeugend.

Durch die Ausweisung der Vorranggebiete ist noch keine Entscheidung zum Bau der Windräder getroffen. Es erlaubt aber notwendige Untersuchungen unter erleichterten Bedingungen zu veranlassen und somit eine begründete Grundlage für die Entscheidung für oder gegen Windräder zu haben. Dazu zählen auch die Verhandlungen mit den Staatsforsten über eine Verpachtung der Flächen, da es sich um gemeindefreie Gebiete handelt.

Falls das Gebiet nicht im Regionalplan berücksichtigt wird, würden den Gemeinden auf Jahre die Möglichkeit genommen, im Perlacher und Grünwalder Forst durch Windräder klimafreundlichen und günstigen Strom für die Bürgerinnen, Bürger und Unternehmen in der Region zu erzeugen.

Die Gemeinden Grünwald, Oberhaching, Taufkirchen und Unterhaching haben derzeit die Möglichkeit, in einer Stellungnahme zum Entwurf Einspruch zu erheben.

Wir beantragen daher in unserer Stellungnahme für die Gemeinde Grünwald, im Perlacher und Grünwalder Forst Vorranggebiete für die Aufstellung von Windrädern auszuweisen.

 

Mit freundlichen Grüßen

Ingrid Reinhart

Fraktionsvorsitzende

B90/Grüne

 

DIE GRÜNEN Gemeinderat Grünwald  

Susanne Kruse / Holger Ladewig / Ingrid Reinhart / Bettina Schreyer

 

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