Klimaschutz als Staatsziel in die Bayerische Verfassung -Warum haben wir Grüne nicht zugestimmt?

Am Mittwoch den 26.02.  hat der Bayerische Landtag über einen Vorstoß der Regierungsfraktionen aus CSU und Freien Wählern entschieden, den Klimaschutz als Staatsziel in die Bayerische Verfassung aufzunehmen. Eine Änderung der Bayerischen Verfassung setzt eine Zwei-Drittel-Mehrheit im Landtag sowie eine Mehrheit in einem obligatorischen Volksentscheid voraus. Grüne und SPD haben sich bei der Abstimmung heute enthalten, damit ist die nötige Mehrheit in Landtag verfehlt.

Warum haben wir Grüne nicht zugestimmt?
Der Schutz des Erdklimas ist gerade für uns Grüne ein überragendes Ziel. Und er ist ein sehr konkretes Ziel: Das politische Handeln muss sich daran messen lassen, ob es den Klimaschutzzielen von Paris dient – also einer Begrenzung des Anstiegs der globalen Durchschnittstemperatur auf 1,5 Grad. Dafür braucht es konkrete Maßnahmen für weniger CO2 und andere Klimagase. Allein die Aufnahme eines neuen Staatsziels in die Verfassung bewirkt nichts. Der Natur- und Umweltschutz, der seit 1984 in der Verfassung steht, hat weder das Artensterben noch die zunehmende Zubetonierung Bayerns verhindert. Denn am Ende kommt es nicht auf die Prosa in der Verfassung an, sondern auf die konkreten Schritte: Im Ordnungsrecht, durch Fördermaßnahmen etc.

Trotz mehrfacher Aufforderung und obwohl wir Grüne und die SPD eine umfangreiche Liste mit konkreten Maßnahmen vorgelegt haben, ist die schwarz-orange Koalition eigene Maßnahmen schuldig geblieben. Im Haushalt für die Jahre 2019/2020, der derzeit im Landtag beraten wird, sind keine zusätzlichen Mittel für Klimaschutz vorgesehen. Das erhärtet den Verdacht, dass es der Landesregierung lediglich um symbolisches Handeln geht, aber nicht um konkreten Klimaschutz. Die Situation ist aber zu ernst und der Druck effektiv zu handeln, ist zu groß, damit wir uns mit symbolischen Handlungen begnügen können. Das Inlandeis von Grönland wird nicht aus Respekt vor der Bayerischen Verfassung langsamer tauen, sondern nur, falls weniger Treibhausgase ausgestoßen werden.

Deshalb haben wir dieser Verfassungsänderung nicht zugestimmt. Sollte ein wirksames Klimaschutzgesetz für Bayern eine Mehrheit im Landtag
finden, spricht nichts dagegen, die Bayerische Verfassung zusätzlich zu ergänzen. Dieses Gesetz könnte bis zum voraussichtlichen Volksentscheid über besseren Artenschutz im September 2019 erarbeitet werden, sollte tatsächlich der politische Wille bei der Mehrheit des Landtags vorhanden sein.

 

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