Kommunales Erziehungsgeld / Anrechnung auf Hartz IV Leistungen

die Gemeinde Grünwald zahlt seit 2010 ein kommunales Erziehungsgeld von
hundert Euro pro Monat. Auf Antrag wird es von Geburt bis zur Einschulung des
Grünwalder Kindes bezahlt.
Leider wird bei den Familien die Hartz-IV- Empfänger sind, diese Leistung der
Gemeinde wieder abgezogen. Das führt dazu, dass die Familien, die es am nötigsten
haben, von dieser freiwilligen Leistung der Gemeinde nicht profitieren können.
Inzwischen hat der Freistaat ein Familiengeld eingeführt und einen monatelangen
Streit mit dem Bund geführt, bei dem es auch um die Anrechnung des Familiengelds
für Hartz-IV-Bezieher ging. Jetzt hat man einen Kompromiss gefunden, und das
Familiengeld wird aller Wahrscheinlichkeit nicht mehr mit den Hartz-IV-Leistungen
verrechnet. Dazu wird im Gesetz lediglich vermerkt, dass es gezahlt wird,“ damit
Eltern für eine förderliche frühkindliche Betreuung ihres Kindes sorgen
können”. Damit erfülle es die im Bundesrecht vorgesehenen Voraussetzungen für
eine Anrechnungsfreiheit.
Wir beantragen deshalb zu prüfen, ob unsere Satzung für das kommunale
Kindergeld, durch diesen Satz ergänzt, auch beim kommunalen Kindergeld dazu
führt, dass es nicht mehr auf die Leistungen nach Hartz-IV angerechnet wird.

 

Presse: Auch Hartz-IV-Empfänger sollen Erziehungsgeld

 

Grünwald – Seit gut acht Jahren zahlt die Gemeinde Grünwald das kommunale Erziehungsgeld. Auf Antrag gibt es monatlich 100 Euro für ein Kind von Geburt an bis zur Einschulung (wir berichteten). Bei rund 700 gemeldeten Kindern im Jahr wären demnach rund 6,7 Millionen Euro gezahlt worden. Davon profitieren fast alle Familien mit Kindern in Grünwald.

Als einen Meilenstein in der Sozialpolitik wurde der entsprechende Beschluss in der Juni-Sitzung 2008 von Zweitem Bürgermeister Stephan Weidenbach (CSU) genannt. Allerdings sprach Personalratschef Ulrich Rank auch gleich den Geburtsfehler an: Bei Hartz-IV-Empfängern verbleibt das Geld nicht. Sie müssen es abgeben. „Da haben wir nicht mehr erreicht.“ Die Grünen-Fraktion wagte jetzt mit einem neuen Antrag einen Vorstoß.

Ingrid Reinhart und Susanne Kruse haben inhaltlich den Streit zwischen Freistaat und Bund um das Familiengeld für Hartz-IV-Empfänger aufgegriffen: Hier gibt es einen Kompromiss. Das Familiengeld werde aller Wahrscheinlichkeit nach nicht mehr mit den Hartz-IV-Leistungen verrechnet. Im Gesetz soll es künftig nur noch einen Vermerk geben, nämlich dass es gezahlt werde, damit Eltern für eine förderliche frühkindliche Betreuung ihres Kindes sorgen können. Das soll genügen, um die vorgesehenen Voraussetzungen für eine Anrechnungsfreiheit zu erfüllen.

Die beiden Gemeinderäte beantragten daher zu prüfen, ob die Satzung für das kommunale Erziehungsgeld durch diesen Satz ergänzt werden könne. Sie hoffen, dass derselbe Effekt beim monatlichen Erziehungsgeld eintritt. Eine Ansprechpartnerin in der Sache habe die Gemeinde mit Kerstin Schreyer (CSU), Bayerns Sozialministerin. Bürgermeister Jan Neusiedl (CSU), versprach, sich der Angelegenheit anzunehmen.  msc

Quellenangabe: Münchner Merkur – Süd vom 14.02.2019, Seite 36

 

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