Ärger um Wahlzettel: Grünen-Rätin stellt Kompetenz des Wahlausschusses zur Debatte

Artikel auf Merkur.de:

Im Zuge der Kommunalwahl waren die kleinen Fraktionen im Grünwalder Gemeinderat erbost darüber, dass auf dem CSU-Wahlvorschlag haufenweise Ehrenämter aufgeführt wurden. Es gab eine Beschwerde beim Landratsamt. Doch mit dem Ergebnis ist Grünen-Gemeinderätin Ingrid Reinhart nicht zufrieden.

Grünwald – Ingrid Reinhart (Grüne) ist bekannt dafür, im Grünwalder Gemeinderat nachzuhaken, wenn sie kleine oder große Ungerechtigkeiten aufspürt. Eine recht große hat sie nach ihrem Dafürhalten bei der Kommunalwahl erlebt. Die kleinen Fraktionen im Grünwalder Gemeinderat waren erbost darüber, dass auf dem CSU-Wahlvorschlag haufenweise Ehrenämter aufgeführt wurden. Und zwar solche, die nicht als kommunale Ehrenämter bezeichnet werden können.

Landratsamt sieht keinen Einfluss auf Wahlergebnis

Ingrid Reinhart ließ die Angelegenheit durch das Landratsamt München prüfen. Sie bekam auch eine Antwort. Allerdings eine, die sie ganz und gar nicht zufriedenstellt. Zwar erkannte das Landratsamt bei den CSU-Wahlvorschlägen einen Verstoß. So seien unzulässige Ehrenämter aufgeführt worden, wie Vorsitzende der Frauenunion, Vorsitzende des Pfarrgemeinderats, Schriftführer der Feuerwehr, Vorstand der Nachbarschaftshilfe, Abteilungsleiter der Abteilung Fußball des TSV. Sogar der Burschenverein wurde genannt.

Aber auch die Grünen hätten zweimal gegen die Vorgaben verstoßen mit den Zusätzen Vorstand der Musikschule und Naturschutzbeirat des Landkreises München. Im Ergebnis geht die Fachabteilung im Landratsamt „nach Abwägung der Gesamtumstände nicht davon aus, dass dieser Fehler zu einer abweichenden Sitzverteilung geführt hätte“. Das Landratsamt vermutet, dass Listenaufstiege nicht den widerrechtlich aufgeführten Ehrenämtern, sondern der Bezeichnung Gemeinderat zu verdanken seien. Letztlich verbleibe bei der CSU am Ende die Vorsitzende der Fördervereine des Gymnasiums, die von Platz 18 auf Platz 13 vorgehäufelt wurde: „Ob hier durch die unzulässige Nennung des Ehrenamts auf dem Stimmzettel ein Vorteil erlangt wurde, lässt sich weder bejahen noch verneinen.“ Die Wahl werde nicht für ungültig erklärt.

Reinhart zweifelt, ob Laien Fehler bemerken können

Für Ingrid Reinhart ist Folgendes unterverständlich: Ihre Partei habe versucht, die Liste nach besten Wissen und Gewissen rechtskonform aufzustellen. Für Fehler, die aus Unkenntnis passieren, hätten die Grünen auf die Professionalität und den Einspruch des eingesetzten hauptamtlichen Wahlleiters vertraut. Reinhart will es wissen und fragte beim Landratsamt noch einmal nach: „Wie soll man als Laie erkennen, dass es sich beim Ehrenamt Naturschutzbeirat, das ja beim Landratsamt angesiedelt ist, um ein staatliches Ehrenamt handelt, das deshalb anscheinend im Wahlvorschlag nicht genannt werden darf?“ Es sei doch die Aufgabe des hauptamtlichen Wahlleiters, die Wahlbewerber auf diese Fehler aufmerksam zu machen. Das sei auch bei zwei nicht zulässigen Berufsbezeichnungen passiert. Der Wahlleiter habe die Grünen in diesen Fällen um Korrektur gebeten. Vor den vergangenen Kommunalwahlen seien die Mitglieder des Wahlausschusses immer vom jeweiligen Wahlleiter auf fehlerhafte Angaben aufmerksam gemacht worden. „So hatten wir auch diesmal fest damit gerechnet, dass unser Wahlvorschlag, wie auch alle anderen Wahlvorschläge, in der Gemeinde genau auf etwaige Fehler überprüft werden.“

In diesem Fall will man, da ist sich die Grünwalderin sicher, von Gemeindeseite den Wahlausschuss für den Fehler verantwortlich machen. Der Ausschuss bestehe aber aus Laien, die für eine so spezielle Prüfung wie der zulässigen Ehrenämter mit seinen kommunalrechtlichen Vorkenntnissen nicht vorbereitet sei. Es gebe auch keine speziellen Schulungen für die Mitglieder. Nach den Worten Reinharts dürfe man erwarten, dass die vorgelegten Wahlvorschläge von dem verantwortlichen Wahlleiter geprüft und nur dann zur Beratung und Abstimmung vorgelegt werden, wenn es rechtlich nicht eindeutig ist.

Behörde um erneute Prüfung gebeten

Reinhart bittet das Landratsamt um Überprüfung und Beantwortung ihrer Nachfrage. Dabei geht es ihr nicht darum nachzutarocken, sondern bei künftigen Wahlen etwas in der Hand zu haben. Denn ein ähnliches Ärgernis will sie in sechs Jahren nicht noch einmal erleben.

 

 

 

 

https://www.merkur.de/lokales/muenchen-lk/gruenwald-ort28770/gruenwald-gruenen-raetin-stellt-kompetenz-wahlausschusses-zur-debatte-13787637.html

 

Verwandte Artikel