GRÜNE Gemeinderat Grünwald
Corinna Gast/Susanne Kruse/Ingrid Reinhart/Bettina Schreyer
Sehr geehrter Herr Bürgermeister Neusiedl,
sehr geehrte Damen und Herren des Gemeinderates,
Wir beantragen die Änderung des § 4 Abs. 4 GeschOGR in:
“Die Gemeinderatsmitglieder erhalten zur Wahrnehmung ihres Amtes und
zur Überwachung der Gemeindeverwaltung das Recht auf Akteneinsicht,
sofern Gründe der Gemeinhaltung nicht entgegenstehen. Das Verlangen
zur Akteneinsicht ist gegenüber dem ersten Bürgemeister geltend zu
machen.”
Begründung:
Gemäß Bayer. Gemeindeordnung gibt es kein generelles Akteneinsichtsrecht für jedes
einzelne Gemeinderatsmitglied. Dies hat nur der Gemeinderat als Kollegialorgan, das
dann einzelne Gemeinderatsmitglieder zur Akteneinsicht in den Verwaltungsakten
beauftragen kann. Ein sachgerechtes Arbeiten ist jedoch vielfach nur möglich, wenn
jedes Gemeinderatsmitglied Akteneinsicht nehmen kann. Per Geschäftsordnung lässt
sich nun die Beauftragung zur Einsichtnahme für alle Gemeinderatsmitglieder festlegen.
Zitat aus beigefügten Schreiben Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und
Integration vom 05.03.2021:
„Allerdings ist anerkannt, dass die Geschäftsordnung weitergehende Regelungen
über Informationsrechte der einzelnen Gemeinderatsmitglieder gegenüber der Gemeinde
enthalten kann (vgl. BayVGH, B. v. 15.12.2000 4 ZE 00.3321). Es wird
daher grundsätzlich als zulässig erachtet, in der Geschäftsordnung des Gemeinderats
individuelle Informationszugangsrechte einzuräumen. Dem Gemeinderat
steht es daher frei, im Rahmen seiner Geschäftsordnung individuelle Auskunfts- und/
oder Einsichtnahmerechte auch für einzelne Gemeinderatsmitglieder zu begründen“
Mit freundlichen Grüßen
Ingrid Reinhart
Fraktion B90/Grüne
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