Süddeutsche Zeitung, 23. Mai 2026, von Udo Watter
Der Hinweis auf eine „Ausnahmesituation“ genügt aus Sicht der Grünen nicht, um den Einsatz gemeindlicher Mitarbeiter für private Zwecke des krank geschriebenen Bürgermeisters Jan Neusiedl zu rechtfertigen.
Die Grünwalder Grünen haken nach: Sie sind mit der Stellungnahme aus dem Rathaus unzufrieden, die sie als Replik auf ihre schriftliche Anfrage zu einer Inanspruchnahme gemeindlicher Mitarbeiter durch Bürgermeister Jan Neusiedl (CSU) für private Zwecke erhalten haben. In einer schriftlichen Reaktion auf die Stellungnahme, namentlich adressiert an den derzeit krank geschriebenen Neusiedl und Personalleiter Rudi Pleithner, wird kritisiert, dass „die von uns gestellten Fragen überwiegend nicht beantwortet“ würden. Statt konkreter Angaben enthalte die Antwort „im Wesentlichen allgemeine Bewertungen und politische Einordnungen“.
In der am Donnerstag lancierten Stellungnahme vonseiten der Rathausverwaltung werden die Unterstützungsaktionen durch Gemeindemitarbeiter für den nach einem Beinbruch mobilitätseingeschränkten Ersten Bürgermeister als „vertretbar“ gerechtfertigt. Es habe sich nur um „gelegentliche Hilfestellungen“ gehandelt, zeitlich eng begrenzt und zudem seien der Gemeinde keine zusätzlichen Kosten entstanden. Die Rede ist von einer „kurzfristigen, pragmatischen Unterstützungssituation“ und davon, dass ein „situationsangemessener und menschlicher Umgang in besonderen Ausnahmefällen“ zu „einem funktionierenden Verwaltungsalltag“ gehöre.
Ingrid Reinhart und ihre grünen Gemeinderatskollegen Susanne Kruse und Michael Rohls überzeugen die Formulierungen, in denen auch der Arbeitsethos Neusiedls hervorgehoben wird, nicht wirklich. Es blieben Fragen offen wie: die Anzahl der Einsätze gemeindlicher Mitarbeiter, Zeitraum und Häufigkeit, die konkrete Art der Tätigkeiten, beteiligte Organisationseinheiten oder die arbeitszeitliche Erfassung. Auch die dienst- oder arbeitsrechtliche Grundlage ist aus Sicht der Grünen nach wie vor erklärungsbedürftig.
Sie bitten dieses Mal um eine Beantwortung „in tatsächlicher und quantifizierbarer Form“. Aus ihrer Sicht genügt „der Hinweis auf eine ‚Ausnahmesituation‘ allein nicht, um den Einsatz öffentlicher Ressourcen für private Zwecke zu rechtfertigen“.




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